Eichrechtkonforme Instandsetzung
Wir sind zertifizierter Instandsetzer nach § 54 Mess- und
Eichverordnung (MessEV). Erfahren Sie bei uns mehr zur eichrechtkonformen Instandsetzung von Ladesystemen.
Wie funktioniert die Instandsetzung von eichrechtkonformen Ladesystemen?
Das erklären wir Ihnen gerne in dem folgenden Video:
Ladesysteme für Elektrofahrzeuge, mit welchen Sie als Betreiber im öffentlichen Bereich Strom verkaufen dürfen, unterliegen dem Mess- und Eichgesetz (MessEG).
Diese Ladesysteme nennt man auch eichrechtskonforme Ladesysteme.
Eine einfache Reparatur an diesen Ladesystemen führt zum Erlöschen der Eichgültigkeit gemäß § 37 Abs. 2 des Mess- und Eichgesetzes.
Mittels einer eichrechtkonformen Instandsetzung durch uns als zertifizierten Instandsetzer, darf das Ladesystem weiter im geschäftlichen Verkehr verwendet werden.
Mehr Infos unter: www.agme.de (Webseite der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen)